Rechtlicher Hinweis 

Wie weisen Sie ausdrücklich darauf hin, dass die ACREDO GmbH nicht in Besitz einer Konzession im Sinne des Wertpapieraufsichtgesetzes (WAG 2007) ist. Die Mitarbeiter der ACREDO arbeiten im Sinne des § 136a GewO als Erfüllungsgehilfen (Finanzdienstleistungsassistenten) im Namen und auf Rechnung eines konzessionierten Haftungsdaches. Ein entsprechender Ausweis des Mitarbeiters der ACREDO ist dem Kunden vor jeder - wie auch immer gearteten - Beratung unaufgefordert vorzulegen.

Die Berechtigung für ein Haftungsdach tätig sein zu dürfen, kann über die Homepage der Finanzmarktaufsicht http://www.fma.gv.at/de/unternehmen/wertpapierdienstleister/abfrage-vgv-fdla/abfrage-vgv-fdla.html abgefragt werden.

 

-- Gelesen und akzeptiert --

 

 


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