Wie weisen Sie ausdrücklich darauf hin, dass die ACREDO GmbH nicht in Besitz einer Konzession im Sinne des Wertpapieraufsichtgesetzes (WAG 2007) ist. Die Mitarbeiter der ACREDO arbeiten im Sinne des § 136a GewO als Erfüllungsgehilfen (Finanzdienstleistungsassistenten) im Namen und auf Rechnung eines konzessionierten Haftungsdaches. Ein entsprechender Ausweis des Mitarbeiters der ACREDO ist dem Kunden vor jeder - wie auch immer gearteten - Beratung unaufgefordert vorzulegen.
Die Berechtigung für ein Haftungsdach tätig sein zu dürfen, kann über die Homepage der Finanzmarktaufsicht http://www.fma.gv.at/de/unternehmen/wertpapierdienstleister/abfrage-vgv-fdla/abfrage-vgv-fdla.html abgefragt werden.
-- Gelesen und akzeptiert --