Rechtlicher Hinweis 

Wir weisen Sie ausdrücklich darauf hin, dass die ACREDO GmbH nicht in Besitz einer Konzession im Sinne des Wertpapieraufsichtsgesetzes (WAG 2018) ist. Die Mitarbeiter der ACREDO sind zu den Tätigkeiten des § 1 Z 44 WAG 2018 als gebundener Vermittler – Erfüllungsgehilfe im Sinne des § 1313a ABGB für die Privatconsult Vermögensverwaltung GmbH – berechtigt.

Die Berechtigung für ein Haftungsdach tätig sein zu dürfen, kann über folgenden LINK bei der Finanzmarktaufsicht abgefragt werden: Vermittler Abfrage - FMA Österreich

 

-- Gelesen und akzeptiert --

 

 


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