Klienteninfo 

Januar 2023
ÖGK-Info zu Verzugszinsen ab 2023
Kategorien: Klienten-Info
 

Ab 1.1.2023 werden für rückständige Beiträge Verzugszinsen in Höhe von 4,63 % (p.a.) verrechnet, wobei Verzugszinsen anfallen, sofern die Sozialversicherungsbeiträge nicht in der gesetzlichen Zahlungsfrist entrichtet werden. Beiträge gelten grundsätzlich dann als zeitgerecht entrichtet, wenn sie innerhalb von 15 Tagen nach Fälligkeit auf dem Konto des zuständigen Krankenversicherungsträgers gutgeschrieben sind. Bei einer (verspäteten) Einzahlung innerhalb von drei Tagen (innerhalb der Respirofrist) nach Ablauf der 15-Tage-Frist treten keine Verspätungsfolgen ein.

Bild: © Adobe Stock - ZIHE


Audio-Version des Artikels:

Verwandte Themen:
ÖGK | Verzugszinsen | Sozialversicherungsbeitrag | Respirofrist

Die veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt und ohne Gewähr.

© ACREDO Financial Consulting G.m.b.H. | Klienten-Info
zurück | Druck - Ansicht | Artikel empfehlen

News




ACREDO Financial Consulting Gesellschaft m.b.H. • 1020 Wien, Praterstraße 60/1/1/Top 6 • T +43 (1) 585 28 20 • F +43 (1) 585 28 20-30