Managementinfo 

Artikel empfehlen

Wichtig - Bitte ankreuzen:

Ich bestätige, dass ich dieses Formular ausschliesslich zum Zwecke der Empfehlung dieser Website verwende und mir der Empfänger persönlich bekannt ist.
Der Betreiber dieser Website übernimmt keine Haftung für die Benutzung dieser Funktion.

Name des Empfängers:
E-Mail Adresse des Empfängers:
   
Ihr Name:
Ihre E-Mail Adresse:
Nachricht:  

Guten Tag <Empfängername>!

Ich habe mir soeben eine Interessante Steuerberater-Homepage angesehen.

Die Adresse lautet:
http://www.acredo.at/

Diesen Artikel möchte ich besonders empfehlen:

EURO-Überweisungen ins Ausland kosten ab 1. Juli 2003 gleichviel wie Inlandsüberweisungen


Link zum Artikel

<Sendername>

Ihre Nachricht:
(optional)

Sicherheitsabfrage:  

Diese Sicherheitsabfrage dient dazu, Formular-Spam zu unterbinden.
Bitte geben Sie die untenstehende Buchstaben-Zahlen-Kombination in das Feld ein.

neue Sicherheitsabfrage laden

(Wenn Sie die Buchstaben und Zahlen nicht eindeutig erkennen, können Sie hier ein anderes Bild für die Sicherheitsabfrage erzeugen)


August 2003
EURO-Überweisungen ins Ausland kosten ab 1. Juli 2003 gleichviel wie Inlandsüberweisungen
Kategorien: Klienten-Info
 

Dank einer EU-Verordnung vom Dezember 2001 kommt es ab 1. Juli 2003 zu einer Harmonisierung der Zahlungssysteme, wodurch eine Verbilligung von EURO-Banküberweisungen eintritt, wenn folgende Kriterien vorliegen:

:: Die Überweisung erfolgt in Euro, und zwar von einem Eurokonto auf ein anderes Eurokonto im EU-Raum
Belgien, Deutschland, Griechenland, Spanien, Frankreich, Irland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Portugal, Finnland, Vereinigtes Königreich, Schweden, Dänemark sowie Azoren, Madeira, Kanarische Inseln und Französische Überseedepartements (Guadeloupe, Martinique, Réunion, Französisch Guyana).

:: Der Überweisungsbetrag darf nicht höher als € 12.500,- sein. (Ab 2006 € 50.000,-)

:: Der Zahlungsauftrag beinhaltet die Angabe der IBAN-Nummer des Empfängers, sowie den BIC-Code der Empfängerbank.

:: Der Verwendungszweck darf maximal 35 Zeilen umfassen.

Sonstige Hinweise:

  • Die persönliche IBAN und der BIC sind seit April 2003 auf den Kontoauszügen ausgedruckt.
  • Vorbeugend sollten bei Auslandsbeziehungen rechtzeitig die entsprechenden Daten den Geschäftspartnern mitgeteilt bzw. von den Geschäftspartnern in Erfahrung gebracht werden. - Eine EU-Standardüberweisung soll binnen 3 Tagen erledigt sein. (Bisher waren es 6 Tage)
  • Schecks sind von dieser Regelung ausgenommen.

Bild: © webdata - Fotolia


Audio-Version des Artikels:

Die veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt und ohne Gewähr.

© ACREDO Financial Consulting G.m.b.H. | Klienten-Info
zurück | Druck - Ansicht | Artikel empfehlen

News




ACREDO Financial Consulting Gesellschaft m.b.H. • 1020 Wien, Praterstraße 60/1/1/Top 6 • T +43 (1) 585 28 20 • F +43 (1) 585 28 20-30