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Lohn- und Einkommensteuer
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Regelung ab 2005:

Bei Arbeitnehmern ohne Alleinverdienerabsetzbetrag sind Bruttojahreseinkommen von € 15.770,- (2004: € 14.500,-) und bei Pensionisten von € 13.500,- (2004: € 12.500,-) steuerfrei - die Einkommen von Selbständigen sind bis zu einem Betrag von € 10.000,- (2004: € 8.888,-) steuerfrei.

Praktikerformel für die Steuerberechnung:

Bei einem Einkommen von Einkommensteuer
€ 0,- bis € 10.000,- 0
€ 10.000,- bis € 25.000,- Einkommen * 38,333% - € 3.833,00
€ 25.000,- bis € 51.000,- Einkommen * 43,596% - € 5.150,50
über € 51.000,-   Einkommen * 50% - € 8.414,50

Rechtslage 2002 bis 2004:

Die Einkommensteuer beträgt jährlich  
für die ersten 3.640 Euro
0%
für die nächsten 3.630 Euro
(also von 3.631 bis 7.270 Euro)
21%
für die nächsten 14.530 Euro
(also von 7.271 bis 21.800 Euro)
31%
für die nächsten 29.070 Euro
(also von 21.801 bis 50.870 Euro)
41%
für alle weiteren Beträge des Einkommens
(also ab 50.871 Euro)
50%

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